AUFGABEN
Der Beruf der „Lichttechnikerin“ ist ein eigenständiger Beruf. Er beinhaltet die technische, gestalterische und organisatorische Mitarbeit bei der Herstellung von Filmen, Fernsehproduktionen und anderer visueller Aufzeichnungen.
ANFORDERUNGEN
• Vorausgehende, nachgewiesene Tätigkeit als Lichtassistentin
• Kenntnisse über die visuelle Wirkung von Licht als dramaturgisches Gestaltungsmittel
• Grundkenntnisse über Brennweiten und Bildformate
• Kenntnisse über Wirkungsweise und Handhabung der verschiedenen Beleuchtungsgeräte, Leuchtmittel und lichtverändernden Materialien
• Kenntnisse über mobile Stromversorgung mit Beleuchtungsgeräten und deren sicheren Umgang
• Kenntnis und Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften so wie der AZO
• Fachverantwortung über den sicheren Umgang mit lichttechnischen Geräten und deren Zubehör
AUSBILDUNG
Der Beruf der Lichttechnikerin ist entweder in der Praxis oder über den Weg „Fachkraft für Veranstaltungstechnik“ zu erlernen. Diese Ausbildung dauert 3 Jahre und ist sei 1998 ein anerkannter Beruf.